Wenn im Oktober die Arbeit des Flachsbrechens bei einer eigens hierzu gebauten Feuerstätte im Freien, die je einer Familie abwechlungsweise zur Benutzung zustand, vorgenommen wurde, so halfen außer den bestellten Lohnbrecherinnen noch angesehene Bauerntöchter mit, welche man Ehrenbrecherinnen nannte.
